Gebäudeaufnahmen

Für jedes Gebäude muss, laut Vermessungsgesetz des Landes Baden-Württemberg, für das Liegenschaftskataster eine “Gebäudeaufnahme” vorgenommen werden.

Diese Gebäudeaufnahme in seinem Grundriss können wir für Sie durchführen. Lagepläne oder bautechnische Vermessungen ersetzen diese Gebäudeaufnahme nicht.

Bei der Durchführung von Grundstücksteilungen sind wir nach der ÖBV-Berufsordnung verpflichtet, neu errichtete oder in ihrem Grundriss veränderte Gebäude auf den betroffenen Flurstücken ohne Antrag für das Liegenschaftskataster aufzunehmen.